ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - INDIVIDUELLES COACHING

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - GASSI MEUTE

1. Leistungsbeschreibung

Welche Leistungen in welchem Umfang zwischen MEUTEMENSCHEN Hundetraining - nachfolgend „Hundeschule“ genannt, und der teilnehmenden Person vereinbart werden, richtet sich nach der Leistungsbeschreibung auf der Website oder nach der mündlichen oder schriftlichen Absprache zwischen der Hundeschule und der teilnehmenden Person. Alle Angebote und Leistungen der Hundeschule werden im Folgenden unter dem Begriff „Unterricht“ zusammengefasst. Die Hundeschule behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen zumutbare Änderungen des Programms, bezüglich Inhalt und Ablauf vorzunehmen. Die Hundeschule wird etwaige Änderungen, soweit möglich, im Einvernehmen der teilnehmenden Person vornehmen, um dem Vertragsziel so nah wie möglich zu kommen. Ebenso wird der Umfang der Leistung erhalten bleiben.

2. Geltungsbereich

Die AGB gelten für die Unterrichtsvereinbarung zwischen der teilnehmenden Person und der Hundeschule – vertreten durch Frau Lisa Foit. Vor dem ersten Unterricht ist ein Trainingsvertrag zu unterschreiben.

3. Anmeldung zum Unterricht

  • Mit der Anmeldung zum Unterricht, erklärt sich die teilnehmende Person mit den vorliegenden Geschäftsbedingungen einverstanden und bestätigt, dass sie diese gelesen und verstanden hat.

  • Anmeldungen erfolgen schriftlich per E-Mail oder über die Website und sind seitens der teilnehmenden Person verbindlich. Es folgt eine schriftliche Anmeldebestätigung seitens der Hundeschule. Die Hundeschule behält sich vor, ihrerseits die Anmeldung abzulehnen, sofern wichtige Gründe dagegen sprechen - z.B. bei sonstiger Überbuchung des Kurses, einer fehlenden Eignung des Hundes für die Teilnahme oder auf Grund von Informationsfehlern zum Inhalt, Umfang oder Preis des Angebotes.

  • Termine werden mündlich, telefonisch oder in Textform (Email, Smartphone) vereinbart.

4. Rücktritt seitens der teilnehmenden Person

  • Eine Absage oder Verschiebung einer vereinbarten Einzelstunde muss mindestens 72 Stunden vorher durch die teilnehmende Person erfolgen. Erfolgt dies nicht oder zu spät, wird die Trainingseinheit zu 100% berechnet, etwaige vereinbarte Anfahrtspauschalen müssen nicht beglichen werden. Der Unterricht in Gruppenkursen muss mindestens 14 Tage vor dem ersten Termin des Kurses durch die teilnehmende Person abgesagt werden, ansonsten werden 50% der Kursgebühr fällig. Bei Absage unter 7 Tagen vor dem ersten Termin des Kurses, werden 100% der Kursgebühr fällig. Absagen von einzelnen Kursstunden können nicht erstattet werden und es besteht kein Anspruch auf Ersatz.

  • Ein Nicht-Begleichen der fälligen Gebühren für Gruppenkurse und Gruppenstunden ist nicht gleich bedeutend mit einer Stornierung der Anmeldung. Eine Stornierung der Anmeldung hierfür erfolgt ausdrücklich schriftlich oder mündlich.

  • Bei einem Rücktritt kann die teilnehmende Person eine(n) ErsatzteilnehmerIn benennen. Tritt ein Dritter in den Vertrag mit ein, so haftet die ursprünglich teilnehmende Person und der/die ErsatzteilnehmerIn als Gesamtschuldner für den Gesamtbetrag und die durch den Rücktritt entstandenen Mehrkosten. Die Hundeschule kann den/die ErsatzteilnehmerIn ablehnen, wenn er/sie die Anforderungen der Veranstaltung nicht leisten kann, oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen gegen eine Teilnahme sprechen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.

  • Bei Rücktritt eines gebuchten Beschäftigungs-Angebotes, muss die Absage mindestens 72 Stunden vorher erfolgen, ansonsten wird die volle Gebühr fällig. Sofern Kapazitäten vorhanden sind, besteht ein Anrecht auf Nachholung innerhalb von 5 Wochen.

5. Rücktritt seitens der Hundeschule

  • Die Hundeschule behält sich vor, den Unterricht kurzfristig verschieben und/oder absagen zu können. Bei Absagen und/oder Verschiebungen seitens der Hundeschule besteht Anspruch auf eine Ersatzleistung oder Rückerstattung, außer die Absage/Verschiebung findet auf Grund von Geschehnissen außerhalb des Einflusses der Hundeschule statt - z.B. Naturkatastrophen und/oder Auflagen seitens der Behörden oder vergleichbaren Instanzen.

  • Die Hundeschule hat das Recht, Gruppenkurse bis 7 Tage vor Termin abzusagen, sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt jeweils die Hälfte der Maximalkapazität. In diesem Fall wird die Gebühr voll erstattet.

  • Die Hundeschule hat das Recht, Auslastungs-Angebote bis 72 Stunden vorher abzusagen, sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt beim MEUTE Trail 3 Personen, beim MEUTE Marsch 4 Personen.

  • Die Hundeschule hat das Recht die Teilnehmenden vom Unterricht auszuschließen, ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 5 AGB, wenn sich die teilnehmende Person vertragswidrig verhält, insbesondere wenn andere teilnehmende Personen oder das Ziel der Veranstaltung gefährdet werden. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.

  • Die Änderung von Veranstaltungsorten berechtigt nicht zur außerordentlichen Stornierung des Unterrichts und einer entsprechenden Erstattung der Gebühren. Ebenfalls berechtigt das Ändern der Uhrzeit nicht zur Stornierung des Unterrichts und einer entsprechenden Erstattung der Gebühren, sofern die neue Zeit nicht mehr als 2 Stunden von der ursprünglichen Zeit abweicht.

  • Die Hundeschule behält sich vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn die teilnehmende Person den Unterricht bewusst stört, die teilnehmende Person im Zahlungsrückstand ist oder sich entgegen des Tierschutz-Gesetzes verhält. Bereits gezahlte Gebühren – auch für nicht in Anspruch genommene Stunden – werden nicht erstattet.

6. Teilnahme und Haftung

  • Es können nur Hunde am Unterricht teilnehmen, die über einen vollen (bei Welpen altersgemäßen) Impfschutz verfügen. Hierbei gelten die Impfempfehlungen der StIKo. Sollte der Impfstatus spätestens zu Beginn der Einzel- oder Gruppenstunde, bzw. der ersten Stunde des Gruppenkurses nicht nachgewiesen werden, behält sich die Hundeschule vor, die teilnehmende Person von der Teilnahme am Unterricht auszuschließen, bis der Impfstatus entsprechend nachgewiesen ist. Ein Anspruch auf Ersatzleistung oder Auszahlung der Stunde besteht in diesem Fall nicht.

  • Vor dem Unterricht sind alle teilnehmenden Personen verpflichtet, sicherzustellen, dass ihr Hund keine ansteckenden Krankheiten hat, hierzu besonders ein Ekto- oder Endeparasitenbefall. Sollte sich die teilnehmende Person unsicher sein, ob eine Teilnahme möglich ist, hat sie ihre Bedenken unverzüglich gegenüber der Hundeschule zu äußern. Die Teilnahme an Einzelstunden ist ggf. möglich, bedarf aber einer vorherigen Rücksprache mit der Hundeschule. Wird die Rücksprache nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin gehalten, gelten die gleichen Regeln wie bei einer Absage unter 24 Stunden.

  • Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein, in welcher der Besuch einer Hundeschule und das Laufen ohne Leine nicht ausgeschlossen sind. Auch diese Versicherung muss zu Beginn des Unterrichts nachgewiesen werden.

  • Die teilnehmende Person haftet für die von sich und ihrem Hund verursachten Schäden. Dies gilt auch für mitgebrachte (Kunden-)Hunde. Die Hundeschule übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen-, und/oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen sowie für Schäden/Verletzungen und Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden, die durch teilnehmende Hunde entstehen.

  • Die Hundeschule übernimmt ebenfalls keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschaden, die von den Teilnehmenden oder ihren Hunden unmittelbar vor und nach dem Unterricht verursacht werden.

  • Die Trainingsstunden finden bei jeder Witterung statt, es sei denn die Hundeschule sagt die Stunden ab.

  • Läufige Hündinnen, außer in der Standhitze, sind grundsätzlich in den Gruppenkursen willkommen. Trotzdem erfordert es einer vorherigen Rücksprache mit der Hundeschule und die Hundeschule hat das Recht, die läufige Hündin vom Unterricht auszuschließen - sowohl vorab, als auch während des Unterrichtes, sollte die Hündin selbst oder ein anderer Hund unter der Anwesenheit der läufigen Hündin leiden bzw. der Unterrichtsablauf gestört werden. Etwaige dadurch entfallene Stunden werden nicht erstattet und es besteht kein Anspruch darauf, dass diese nachgeholt werden können, es kann aber nach Verfügbarkeit seitens der Hundeschule ein Nachholen angeboten werden.

  • Die Hundeschule haftet nicht für etwaige Schäden die entstehen, dadurch dass seitens der Hundeschule der Unterricht abgesagt wurde.

  • Die Hundeschule haftet nicht für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden, die von den teilnehmenden Personen und/oder ihren Hunden auf dem Weg zum Unterricht, und auf dem Rückweg vom Unterricht verursacht werden.

  • Das Ableinen des Hundes, auch nach Rücksprache mit der Hundeschule, erfolgt ausdrücklich immer auf eigene Gefahr der teilnehmenden Person.

7. Mitwirkungspflicht der Teilnehmer

Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, den Anweisungen des Trainers im Unterricht Folge zu leisten und so aktiv am Trainingsziel mitzuwirken. Eine Erfolgsgarantie ist nicht gegeben, da der Erfolg maßgelblich von der Mitarbeit und Umsetzung der teilnehmenden Person abhängt.

8. Gültigkeit von Trainingskarten

Trainingskarten haben eine begrenzte Gültigkeit, die auf der Karte angegeben ist. Nach Ablauf der Gültigkeit verfallen ungenutzte Stunden.

9. Zahlung und Kosten

  • Die Unterrichtsgebühr für Einzelstunden ist in bar zu begleichen. Einzelstunden sind direkt nach der Stunde zu bezahlen, wobei beim Kauf einer 5er Karte nach der ersten Stunde der gesamte Preis der Karte fällig wird. Eine Zahlung auf Rechnung ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Gebühren für Gruppenkurse und Gruppenstunden sind zu 50% innerhalb von 5 Tagen nach Anmeldungsbestätigung per Rechnung zu begleichen, die restlichen 50% werden am Ende der ersten Kursstunde fällig und sind in bar zu begleichen.

  • Bei Hausbesuchen werden bei Fahrstrecken ab dem fünften Kilometer Fahrtkosten berechnet (0,50€ je zusätzlicher km, beide Wege), sofern keine anderweitige Pauschale vereinbart oder seitens der Hundeschule deutlich betont wurde, dass die Anfahrt kostenfrei ist.

  • Es gilt die aktuell auf der Website veröffentlichte Preisliste für alle Leistungen, sofern kein anderer Preis schriftlich abgesprochen wurde. Irrtümer in der Preisliste sind vorbehalten und von der Hundeschule unverzüglich klarzustellen und zu korrigieren, sobald diese auffallen.

10. Fotos und Videos
Fotos, Video- und Tonaufnahmen seitens der teilnehmenden Personen bzw. HundehalterInnen während des Unterrichts sind ausschließlich nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet, um die Privatsphäre aller TeilnehmerInnen zu achten. Die Hundeschule hat das Recht, während des Unterrichts Fotos, Videos oder Tonaufnahmen zu machen. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung geben die Teilnehmenden ihr Einverständnis zur Veröffentlichung und weiteren Verwendung der Fotos, Videos und Tonaufnahmen ohne jegliche Forderung gegenüber der Hundeschule. Das Urheberrecht der Aufnahmen liegt bei Lisa Foit.

Die Teilnehmenden können vor Teilnahme der Veröffentlichung mündlich oder schriftlich oder widersprechen.

11. Urheberrecht

Sämtliche von der Hundeschule ausgehändigten oder zur Verfügung gestellten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Weitergabe, Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung oder anderweitige Nutzung der Inhalte und Unterlagen sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet.

12. Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

13. Datenschutz
Es gelten die Datenschutzrichtlinien auf der Webseite www.meutemenschen-hundetraining.de/datenschutzerklaerung


14. Schlussbestimmungen
Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen der Hundeschule und der teilnehmenden Person findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages insgesamt nicht.

15. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier [https://ec.europa.eu/consumers/odr/] finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

16. Vorbehalt von Berichtigungen

Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

1. Geltungsbereich
Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und MEUTEMENSCHEN Hundetraining, vertreten durch Lisa Foit, Breslauer Straße 31, 22850 Norderstedt, gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:

2. Vertragsabschluss

Mit der Abgabe des Vertrages durch den Kunden bietet dieser MEUTEMENSCHEN Hundetraining den rechtsverbindlichen Abschluss des Vertrages an. Zum Zustandekommen des Vertrages bedarf es die Annahme durch MEUTEMENSCHEN Hundetraining in keiner bestimmten Form.

3. Laufzeit und Kündigung

Der Abo-Vertrag beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

4. Vertragsinhalt

  • Die Betreuung umfasst das Abholen und Bringen des Hundes, sowieso das Spazierengehen mit dem Hund zusammen mit anderen zu betreuenden Hunden.

  • Das Abholen und Bringen erfolgt entweder Zuhause oder an einem anderen vorher vereinbarten Ort in dem von MEUTEMENSCHEN Hundetraining definierten Zeitfenster.

  • Der Hund wird vom Betreuer unter Beachtung der geltenden Tierschutzbestimmungen betreut.

5. Abrechnung

  • Die aktuellen Preise werden dem Kunden bei Vertragsabschluss mitgeteilt und sind auf der Webseite www.meutemenschen-hundetraining.de/gassi-service nachzulesen.

  • Die Preise dürfen bei Bedarf zum Quartalsende aufgrund gestiegener Energie- und Lebenshaltungskosten angepasst werden. In diesem Fall wird der Halter von MEUTEMENSCHEN Hundetraining so früh wie möglich über die Preisänderung unterrichtet.

  • Alle Leistungen sind im Voraus per Überweisung zu zahlen. Die monatlichen Kosten des Abos sind jeweils zum Monatsanfang, spätestens bis zum 2. eines jeden Monats, zu überweisen (Dauerauftrag empfohlen). Sollte der Betrag nicht rechtzeitig überwiesen worden sein, kann eine Abholung des Hundes nicht erfolgen.

  • Das Monatsabo ist ein monatlicher Festpreis unabhängig von Urlaub, Krankheit und anderweitigen Ausfällen des Auftraggebers. Im Gegenzug verpflichtet sich MEUTEMENSCHEN Hundetraining den Platz des jeweiligen Hundes freizuhalten. Der monatliche Festpreis ist so berechnet, dass 6 Wochen Urlaub der Betreuerin sowie 10 Werktage Ausfall des Auftraggebers (Urlaub, Stehtage der Hündin, etc.) einkalkuliert sind. Außerdem sind die gesetzlichen Feiertage in Hamburg und Schleswig-Holstein, sowie der 24. und 31.12. bereits einkalkuliert. Somit ergibt sich ein gleichbleibender monatlicher Betrag pro Jahr. MEUTEMENSCHEN Hundetraining bemüht sich, Urlaubszeiten mindestens 2 Monate im Voraus bekannt zu geben. Während der Eingewöhnungszeit werden die Leistungen einzeln, d.h. nicht im Abo, abgerechnet. Auch in der Eingewöhnungszeit greifen die AGB mit Inanspruchnahme der Leistung. Bereits gebuchte Leistungen, egal ob in der Eingewöhnungszeit oder im Abo, werden nicht erstattet.

  • Ein Wechsel des Abomodells ist mit einem Vorlauf von zwei Monaten zum Monatsende möglich. Einzelne Spaziergänge können während eines bestehenden Abos nach Verfügbarkeit für 45€ dazu gebucht werden. 

6. Verpflichtungen

  • Der Hundebesitzer verpflichtet sich im Besitz einer ausreichenden Haftpflichtversicherung inklusive Fremdbetreuung zu sein und hat diese mit Abschluss des Vertrags vorzulegen.

  • Der Hundebesitzer verpflichtet sich den Hund ordnungsgemäß steuerlich angemeldet und den Hund mit einem Chip versehen zu haben.

  • Der Hundebesitzer verpflichtet sich, alle entstehenden Kosten bei der Notwendigkeit eines Tierarztbesuches während der Betreuung durch MEUTEMENSCHEN Hundetraining zu übernehmen und die Kosten unmittelbar, spätestens nach 7 Tagen an MEUTEMENSCHEN Hundetraining zu erstatten, sollten diese ausgelegt worden sein. MEUTEMENSCHEN Hundetraining alleine obliegt die Einschätzung der Notwendigkeit während der Betreuungszeit.

  • Sollte ein Hund entweichen, verpflichtet sich MEUTEMENSCHEN Hundetraining den Hundebesitzer und alle zu informierenden Stellen unverzüglich zu benachrichtigen.

  • Der Hundebesitzer verpflichtet sich, MEUTEMENSCHEN Hundetraining über alle den Hund betreffenden und sich veränderten Besonderheiten, wie Verhaltensauffälligkeiten, Sozialverhalten, Krankheiten, Parasitenbefall oder Läufigkeit sofort beim Auftreten oder mindestens so früh wie möglich zu informieren.

  • Der Hundebesitzer verpflichtet sich MEUTEMENSCHEN Hundetraining über alle Auflagen durch Behörden zu informieren.

  • Für Schäden, die durch Unterlassen der Auskunftspflicht entstehen, haftet der Hundebesitzer.

  • MEUTEMENSCHEN Hundetraining versichert, die Hunde artgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. 

  • Der Hundebesitzer verpflichtet sich, die fehlende Teilnahme des Hundes, z.B. durch Urlaub, andauernde Krankheit oder Ähnlichem so früh wie möglich anzukündigen. 

7. Haftung

  • Bei den Hol- und Bringfahrten und während des Spaziergangs bleibt der Hundehalter der Eigentümer/Besitzer im Sinne von 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).

  • Der Hundehalter versichert, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist, sowie alle notwendigen Schutzimpfungen (Grundimmunisierung) erhalten hat. Ein Nachweis ist vorzulegen.

  • Der Hund wird in Gruppenhaltung im freien Gelände Betreut - angeleint und unangeleint. Dabei kann es zu Auseinandersetzungen zwischen den zu betreuenden Hunden oder mit Fremd-Hunden kommen. Der Betreuer haftet für keinerlei Schäden, die der Hund aufgrund solcher Auseinandersetzungen erleiden könnte. Außerdem haftet der Betreuer nicht für Schäden die an Fremd-Hunden entstehen. Hier greift die Hundehalterhaftpflicht.

  • Im Falle einer Verletzung, dem Weglaufen, sonstigem Abhandenkommen oder dem Tod des Hundes, können vom Halter keine Ansprüche gegenüber MEUTEMENSCHEN Hundetraining geltend gemacht werden.

  • Der Betreuer haftet nicht für Schäden an oder den Verlust von persönlichen Gegenständen des Tierhalters, die während der Zeit der
    Betreuung mitgegeben werden (Halsband, Leinen, etc.).

  • Der Betreuer haftet nicht für Schäden/Beschmutzungen in der Wohnung/im Haus des Tierhalters, die vom eigenen Hund verursacht wurden.

  • Der Betreuer haftet nicht für Schäden/Beschmutzungen oder Ähnlichem die durch den Hund verursacht am fremden Eigentum entstehen.

  • Der Betreuer haftet nicht für Schäden die durch die vom Hundehalter beauftrage Fütterung oder Medikamentengabe entstehen.

  • Es obliegt MEUTEMENSCHEN Hundetraining ob läufige Hündinnen oder unkastrierte Rüden am Spaziergang teilnehmen können. Diese Entscheidung darf jederzeit neu getroffen werden, auch bei einem bestehenden Abo. 

  • MEUTEMENSCHEN Hundetraining übernimmt keine Haftung für die Folgen einer unbeabsichtigten Deckung.

  • Bei Übergabe eines Haustürschlüssels verpflichtet sich MEUTEMENSCHEN Hundetraining diesen nicht an Dritte weiterzugeben und keine dritten Personen mit in die Privaträume zu nehmen.

8. Unmöglichkeiten

Bezogen auf BGB §313 Störung der Geschäftsgrundlage und $275 Ausschluss der Leistungspflicht, gelten folgende geschuldeten
Leistungen durch Höhere Gewalt als unmöglich und es erfolgt daher keine Rückerstattung: In Falle einer Epidemie & Pandemie die von der WHO als gesundheitsgefährdenden und gefährlich eingestuft wird und in Folge durch eigene Quarantäne oder staatliche Auflagen die Leistungspflicht nicht erbracht werden kann, schwere Gewitter (Blitz, Donner, Hagel, Unwetter) oder starker Hitze und Leistungsausfall des Firmenautos durch Reparaturen im Falle eines Autounfalls (z.B. Kollision, Fremdbeschädigung – Standard Reparaturen sind davon ausgeschlossen).

9. Datenschutz

Alle Angaben vom Hundehalter werden ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Mit Abschluss des Vertrags stimmt der Hundehalter zu, dass MEUTEMENSCHEN Hundetraining Fotos und Videos der Hunde für Marketing und soziale Netzwerke nutzen darf.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam und undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.

11. Sonstiges

Sonstige Vereinbarungen sind schriftlich festzuhalten.

12. Urheberrecht

Sämtliche von der Hundeschule ausgehändigten oder zur Verfügung gestellten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Weitergabe, Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung oder anderweitige Nutzung der Inhalte und Unterlagen sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung gestattet.

13. Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

14. Datenschutz
Es gelten die Datenschutzrichtlinien auf der Webseite www.meutemenschen-hundetraining.de/datenschutzerklaerung


15. Schlussbestimmungen
Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen der Hundeschule und der teilnehmenden Person findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages insgesamt nicht.

16. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier [https://ec.europa.eu/consumers/odr/] finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

17. Vorbehalt von Berichtigungen

Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.